Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Einzel- oder Gruppenbuchungen von Führungen, Projekt-, Bildungs- und Erlebnisangeboten im Nationalen Geopark Porphyrland

Der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. ist Anbieter verschiedener geotouristischer Leistungen, die durch ihn selbst oder seine Leistungsträger durchgeführt werden. Folgende Regelungen ergänzen die hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, soweit im Vertrag selbst keine abweichende Regelung getroffen worden ist. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch im Verhältnis des Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. zu Unternehmen (Wiederverkäufer), die Pakete oder Bausteine in Auftrag geben und hierbei nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB auftreten. Der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. tritt in diesen Fällen nicht als Reiseveranstalter auf. Insofern ergänzen die nachstehenden Bedingungen die allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften des BGB.

  1. Vertragsschluss

1.1       Zur Anmeldung und Buchung öffentlicher nutzbarer Leistungsangebote (Führungen, Vorträge, Kurse, Workshops etc.) des Geoparks Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. bedient sich der Geopark eines Online-Buchungsportals mit integrierter Bezahlfunktion. Mit der Veröffentlichung bietet der Geopark Ihnen den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes durch Überweisung der Ticketgebühren zustande.

1.2       Die Anfrage für individuelle Gruppen-Leistungsangebote (Führungen, Vorträge, Projekt-, Bildungs- und Erlebnisangebote etc.) des Geoparks Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. übermittelt Ihnen ein Leistungsangebot. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Leistungsangebots durch Sie als Auftraggeber zustande. Der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. bestätigt den Vertragsabschluss mit der Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung.

1.3.      Verlangt der Vertragspartner nach Vertragsabschluss für Gruppen-Leistungsangebote Änderungen oder Umbuchungen hinsichtlich des Termins oder der Leistung, so kann der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. ein Umbuchungsentgelt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn von € 15,- je Änderungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche für Gruppenangebote nach Ablauf dieser Frist können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den unter Ziffer 4. genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

1.4       Die Teilnehmer der Führungen, Projekt-, Bildungs- und Erlebnisangebote des Geoparks Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. verpflichten sich, den Anweisungen der im Geopark Porphyrland tätigen GeoRanger / Gästeführer / Referenten Folge zu leisten. Personen, die sich nicht an die Naturschutzgesetze oder die Regelungen in Abbau- und Verarbeitungsbetrieben
halten oder bei der Führung, beim Projekt-, Bildungs- oder Erlebnisangebot stören, müssen diese verlassen. Eine Nichtbeachtung kann zum Ausschluss oder Abbruch der Führung, der Projekt-, Bildungs- oder Erlebnisangebote führen. Die GeoRanger / Gästeführer / Referenten behalten sich das Recht vor, öffentlich nutzbare Leistungsangebote (Führungen, Vorträge, Kurse, Workshops etc.) wegen zu geringer Teilnehmerzahl, schlechten Wetters, Krankheit oder anderen wichtigen Gründen jederzeit abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall wird der Preis des Leistungsangebotes zurückerstattet oder bei einem Ausweichtermin angerechnet.

1.5       Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er körperlich und geistig fähig ist, an der jeweiligen Führung oder am jeweiligen Projekt-, Bildungs- oder Erlebnisangebot teilzunehmen.
Bei Anfragen für individuelle Gruppen-Leistungsangebote bestätigt der Auftraggeber mit der Annahme des Angebots für alle Gruppen-Teilnehmer, dass diese körperlich und geistig fähig sind, am Leistungsangebot teilzunehmen.

Alle Formen von Krankheiten, Allergien, Behinderungen oder Medikamenteneinnahme sind dem GeoRanger / Gästeführer oder den Referenten vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Die Teilnahme an den Führungen, Projekt-, Bildungs- und Erlebnisangeboten des Geoparks Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. erfolgt immer auf eigene Gefahr.

1.6       Bei Veranstaltungen mit Kindern müssen Aufsichtspersonen anwesend sein. Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach §1631 BGB allgemein die Pflichten und Rechte der Eltern umfasst. Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig, sowie davon, was die Situation erfordert. So ist z.B. bei Führungen, Projekt-, Bildungs- und Erlebnisangeboten in der freien Natur und in der Nähe von Straßen und Gewässern ständige Aufsicht erforderlich.

1.7       Die GeoRanger / Gästeführer und Referenten behalten sich vor, auf ihren Veranstaltungen entstandene Fotos auf der Internetpräsenz des Geoparks Porphyrland, in seinen Druckerzeugnissen, social-Media-Beiträgen, Pressemeldungen zu veröffentlichen und für weitere Öffentlichkeitsmaßnahmen zu verwenden. Darüber hinaus dürfen die GeoRanger / Gästeführer und Referenten des Geoparks Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. die auf ihren Veranstaltungen entstandene Fotos auf ihrer Internetpräsenz, in ihren Druckerzeugnissen, social-Media-Beiträgen, Pressemeldungen und sonstigen Öffentlichkeitsmaßnahmen einsetzen. Dafür wird vor den Veranstaltungen ein entsprechendes Formular mit Datenschutzerklärung, bei öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen der Teilnehmerliste, zur Unterschrift vorgelegt. Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so hat er die Möglichkeit, dies dort zu vermerken.      

1.8       Bei allen Veranstaltungen mit einem GeoRanger / Gästeführer / Referenten des Geoparks Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Jede Zuwiderhandlung wird mit dem Verlassen der Veranstaltung geahndet. Die Teilnehmergebühr wird nicht zurückerstattet.

  1. Treffpunkt bei Veranstaltungen

            Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ergibt sich der Treffpunkt mit dem GeoRanger / Gästeführer / Referenten aus der Veröffentlichung des Angebotes bzw. bei Gruppenführungen aus dem Vertragsschluss.

  1. Verspätungen

3.1       Die vereinbarten Uhrzeiten sind bei öffentlichen Angeboten unbedingt einzuhalten. Verspätungen, auch kurzfristige, sollen telefonisch dem Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V., bzw. dem jeweiligen GeoRanger / Gästeführer / Referenten unter der in der Programmankündigung bekannt gegeben Telefonnummer mitgeteilt werden. Der GeoRanger / Gästeführer / Referent wird versuchen, einen Treffpunkt im nachfolgenden Programmablauf zu finden, an dem der verspätete Teilnehmer zur Gruppe hinzustoßen kann. Das Warten auf verspätete Teilnehmer am Startort öffentlicher Programme wird ausgeschlossen.

3.2.      Die vereinbarten Uhrzeiten von Gruppenprogrammen sind einzuhalten. Verspätungen, auch kurzfristige, sollen telefonisch dem jeweiligen GeoRanger / Gästeführer / Referenten unter der in der Vertragsbestätigung bekannt gegeben Telefonnummer mitgeteilt werden. Sollte durch verspätetes Eintreffen auf Seiten des Auftraggebers ein vereinbarter Programmteil nicht oder nicht mehr durchgeführt werden können, geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Preisminderung besteht in diesem Fall nicht.

3.3       Bei Verspätung der Reisegruppe wartet der GeoRanger / Gästeführer / Referent maximal 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint die Gruppe innerhalb dieses Zeitraums nicht, gilt dies als Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag. Der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. kann die unter Punkt 4 festgesetzten Stornierungskosten in Rechnung stellen. Der Anspruch auf die gebuchte Leistung erlischt in diesem Fall.

  1. Rücktritt durch den Auftraggeber

4.1       Der Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V.. Der Rücktritt soll zum Zwecke des Nachweises schriftlich erklärt werden. Ein Rücktritt bis 8 Wochen vor dem Leistungstermin ist kostenfrei.

4.2       Tritt der Auftraggeber später vom Vertrag zurück oder nimmt einen vereinbarten Termin nicht wahr, kann der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. eine angemessene Entschädigung verlangen.

  • bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn sind 10 % des Gesamtpreises als Stornokosten fällig,
  • bis 14 Wochentage vor Leistungsbeginn sind 25 % des Gesamtpreises als Stornokosten fällig,
  • bis 7 Wochentage vor Leistungsbeginn sind 50% des Gesamtpreises als Stornokosten fällig,
  • bis 3 Wochentage vor Leistungsbeginn fallen 75 % des Gesamtpreises als Stornokosten an,
  • bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn fallen 90 % des Gesamtpreises als Stornokosten an,
  • danach oder bei Nichterscheinen oder Stornierung nach Leistungsbeginn fallen 100% des Gesamtpreises als Stornokosten an.

4.3       Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. In diesem Fall ist der Auftraggeber nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

  1. Bezahlung

5.1       Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt bei öffentlichen Angeboten die Bezahlung der Teilnahmegebühren über das Lastschriftverfahren im Buchungsportal. Im Ausnahmefall kann die Barzahlung vor Veranstaltungsbeginn beim GeoRanger / Gästeführer / Referenten vor Ort erfolgen.

5.2       Für Gruppenbuchungen legt der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. die Rechnung zeitnah nach Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber. Die Buchungs-bestätigung erhält der Auftraggeber nach Eingang des Rechnungsbetrages.

5.3       Gerät der Auftraggeber für Gruppenangebote mit der Zahlung des Rechnungsbetrages um mehr als 7 Tage in Verzug, behält sich der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall kann der Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend des § 4 belastet werden.

  1. Leistungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf einen bestimmten GeoRanger / Gästeführer / Referenten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. ist verpflichtet, die Teilnehmer öffentlicher Angebote sowie die Auftraggeber von Gruppenangeboten über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er den Teilnehmern des öffentlichen Angebots bzw. dem Auftraggeber des Gruppenprogramms eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

  1. Mitwirkungspflichten und Verjährung

7.1       Mängelanzeigen

Die Teilnehmer öffentlicher Touren bzw. die Auftraggeber von Gruppenangeboten sind verpflichtet, Mängel der gebuchten Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss gegenüber dem Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. bzw.   gegenüber den in seinen Auftrag handelnden GeoRangern / Gästeführern / Referenten erfolgen. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei unterbliebener Mängelanzeige sind Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.

7.2       Haftungsbeschränkung

Der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber / Teilnehmer erkennbar sind.

7.3       Eine Haftung für Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die Teilnehmer von öffentlichen Angeboten oder Gruppenprogrammen während der Veranstaltungen des Geoparks Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V.  auf dem Gelände, an seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet, welche beispielsweise bei der An- und Abreise, bei Verletzung oder Unfällen, am Eigentum oder sonstigen Wertgegenständen entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere auch Schäden durch Verlust, Folgeschäden, Schäden Dritter oder Schäden, die durch Fälle höherer Gewalt verursacht werden. Wir empfehlen immer den Abschluss einer privaten Storno-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

7.4       Vertragliche Ansprüche der Teilnehmer öffentlicher und Gruppenangebote gegenüber dem Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. oder dem Anbieter als Vertragspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung bzw. Ansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung, verjähren nach einem Jahr, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Umständen, die den Anspruch gegenüber dem Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. begründen, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Schweben zwischen den Teilnehmern bzw. Auftraggeber und dem Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer bzw. Auftraggeber oder der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

7.5       Der Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V. nimmt nicht an Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil. Sofern eine Verbraucher-streitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen verpflichtend würde, informiert sie den Teilnehmer / Auftraggeber hierüber in geeigneter Form. Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Solchen Teilnehmern / Auftraggebern, die Verbraucher sind, gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der Internetplattform zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform kann über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreicht werden.

  1. Schlussbestimmungen

8.1       Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

8.2       Ist der Auftraggeber von Gruppenprogrammen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Stadt Grimma. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

8.3       Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder von Teilen von Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung treten solche Regelungen, die dem Zweck des wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommen.

Stand: Juli 2021

Kontakt:
Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e.V.
Leipziger Str. 17a, 04668 Grimma
Telefon: 03437 707361, E-Mail: info [at] geopark-porphyrland [dot] de
www.geopark-porphyrland.de