Künftig wird auf den Ortseingangstafeln in Rochlitz der Zusatz »Stadt des Roten Porphyr« stehen. Staatssekretär Dr. Frank Pfeil hat die Urkunde heute Oberbürgermeister Frank Dehne überreicht.

Staatssekretär Dr. Frank Pfeil: »Die Verleihung der Bezeichnung würdigt die große Bedeutung des Roten Porphyrtuffs in der Stadt Rochlitz. Das Gestein prägt nicht nur das Rochlitzer Stadtbild – es verleiht vielen Bauwerken in der Stadt und sogar außerhalb Sachsens eine charakteristische Prägung.«

Entstanden bei einem Supervulkanausbruch, heute vielerorts verbaut

Seit dem 12. Jahrhundert wird in Rochlitz Roter Porphyrtuff abgebaut – es ist der einzige Abbauort in ganz Europa. Das rote Gestein ist beispielsweise an der Propsteikirche St. Trinitatis in Leipzig verbaut oder an der Chemnitzer Stadthalle. Auch das Löwendenkmal der Bayer-Werke in Leverkusen, der Fruchtbarkeitsbrunnen in Berlin und das Grab von Immanuel Kant in Königsberg sind gefertigt aus Rochlitzer Porphyrtuff.

Der Rochlitzer Porphyrtuff hat darüber hinaus besondere geologische Bedeutung: Seit 2022 führt er das Prädikat »Heritage Stone« der International Union of Geological Sciences. Das Gestein steht damit auf einer geologischen Ebene mit dem Carrara Marmor aus Italien oder dem Deccan Basalt aus Indien.

Entstanden ist das Gestein bei einem Supervulkanausbruch vor ca. 295 Millionen Jahren. Der Rochlitzer Porphyrtuff ist unter den Eruptivgesteinen von Supervulkanen besonders selten. Zu den wenigen weltweit bekannten Vorkommen dieser seltenen Gesteinsart gehören u. a. der Ongatiti Ignimbrit in Neuseeland und der Caetano Tuff in den USA.

Was bedeutet die Verleihung für die Stadt?

Die Stadt Rochlitz ist aufgrund der heutigen Verleihung berechtigt, neben ihrem Gemeindenamen die sonstige Bezeichnung »Stadt des Roten Porphyr« zu führen. Die sonstige Bezeichnung kann im amtlichen Schriftverkehr, im Dienstsiegel sowie in amtlichen Urkunden genutzt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die sonstige Bezeichnung auf den Ortstafeln zu verwenden.

Mit der Verleihung der sonstigen Bezeichnung »Stadt des Roten Porphyr« wird gewürdigt, dass das Gestein im regionalen Bewusstsein der Stadt verankert ist. So sieht die Gestaltungssatzung für die Rochlitzer Innenstadt für Sockel und Fenstergewände die Verwendung des Porphyrtuffs vor. Das Geoportal und ein Lehrpfad unterstützen die Bildungsarbeit zum Gestein und schaffen Möglichkeiten der touristischen Nutzung.

Oberbürgermeister Frank Dehne: »Mit der Verleihung wird die Besonderheit und das Alleinstellungsmerkmal der Stadt Rochlitz hervorgehoben. Der Titel verdeutlicht, dass wir Hand in Hand mit dem Geopark Porphyrland und der LEADER-Region ‚Land des Roten Porphyr‘ gehen. Wir freuen uns sehr, nicht zuletzt auf unseren neuen Ortstafeln mit dem Titel ‚Stadt des Roten Porphyr‘ für unsere Stadt werben zu können.«

Der rechtliche Hintergrund

Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung kann das Sächsische Staatsministerium des Innern auf Antrag an Gemeinden sogenannte „sonstige Bezeichnungen“ verleihen, die auf der Geschichte oder der heutigen Eigenart bzw. Bedeutung der Gemeinden beruhen. Die Gemeinde muss in ihrem formlosen Antrag darlegen und begründen, dass die in der Gemeindeordnun vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden und einen entsprechenden, mehrheitlich gefassten Gemeinderatsbeschluss vorlegen. Im Rahmen der Prüfung des Antrages werden gutachterliche Stellungnahmen eingeholt – insbesondere zur historischen, geografischen und sprachwissenschaftlichen Bedeutung der beantragten Bezeichnung.